AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Moreira Construction
Inhaberin: Thaissa Alexia Da Silva Moreira
Adresse: Kaiserdamm 6, 14057 Berlin
E-Mail: info@moreira-construction.com
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Moreira Construction (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (Privatkunden) als auch Unternehmer (z. B. Baufirmen, für die wir als Subunternehmer tätig werden). (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung durch den Auftragnehmer zustande. (2) Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich erlaubnisfreie Handwerksleistungen und handwerksähnliche Gewerbe (z. B. Trockenbau, Bodenverlegung, Einbau genormter Baufertigteile, Holz- und Bautenschutz, Abbrucharbeiten). Meisterpflichtige Gewerke sind von der Leistungserbringung ausgeschlossen.
§ 3 Ausführung der Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus. (2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Strom und Wasser für die Bauarbeiten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (3) Werden zur Ausführung der Arbeiten Genehmigungen (z. B. vom Vermieter oder Bauamt) benötigt, so hat diese der Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf eigene Kosten einzuholen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. (2) [Option A: regulär] Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. [Option B: Kleinunternehmer] Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht ausgewiesen. (3) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungsteile oder nach Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. (2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung und Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht innerhalb von 12 Werktagen abnimmt oder wenn der Auftraggeber das Gewerk in Gebrauch nimmt.
§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. (2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. (3) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (B2B), verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Abnahme. Für Verbraucher (Privatkunden) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (in der Regel 5 Jahre bei Bauwerken, ansonsten 2 Jahre).
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte und eingebaute Materialien (z. B. Türen, Fenster, Bodenbeläge) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
